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Deutsch als Zweitsprache

Für Schulkinder mit geringen Deutschkenntnissen können die Lehrpersonen zusammen mit den Eltern einen Antrag auf Förderunterricht in Deutsch stellen.
Eine Speziallehrperson erfasst den Sprachstand des Kindes mittels eines Tests. Aufgrund des Testergebnisses entscheidet die Leitung Spezialunterricht, ob eine Schülerin / ein Schüler Anrecht auf diesen Förderunterricht hat.

Die Leitung Spezialunterricht ist Bewilligungsbehörde und erlässt eine Verfügung. Der Unterricht erfolgt meistens in Kleingruppen. An unseren Schulen erteilen folgende Lehrpersonen DaZ:

Peter Boss

 

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