Raumvermietungen Schulanlage
Verordnung
Die Gemeinde Rüegsau hat in der "Verordnung über die Benützung von Schul- und Sportanlagen" die ausserschulische Benutzung und Vermietung sämtlicher Schulräume und Sportanlagen geregelt.
Gesuch für die ordentliche Benützung von Schul- und Sportanlagen
Für jegliche Benutzung von Schulräumen, Turnhallen oder Sportanlagen, die nicht direkt durch den Unterricht benutzt werden, muss ein schriftliches Gesuch eingereicht werden. Alle Gesuche müssen auf dem ordentlichen Formular mindestens 30 Tage vor der beantragten Benutzung der Schulleitung Rüegsau eingereicht werden.
Gesuchsformular für die Einzelbenutzung von Schul- und Sportanlagen
Gesuchsformular für Halbjahres- oder Jahresbelegungen von Schul- und Sportanlagen
Hausordnung