Formulare
Eintrittsformular Schule
Falls Sie ins Einzugsgebiet der Schulen Rüegsau ziehen, sind Sie gebeten, Ihr Kind / Ihre Kinder mit dem „Eintrittsformular Schulen Rüegsau“ an den Schulen Rüegsau anzumelden.
Dispensationsformular für Schnupperlehren/Berufswahlveranstaltungen
Schnupperlehren, sowie der Besuch von Berufswahlveranstaltungen während der obligatorischen Unterrichtszeit sind ab dem 7. Schuljahr möglich. Grundsätzlich finden Sie ausserhalb der Schulzeit statt. Ansonsten ist ein Dispensationsgesuch nötig. Die Dispensation wird im Beurteilungsbericht nicht eingetragen.
Allgemeines Dispensationsgesuchsformular
Unter einer Dispensation versteht man Freistellungen vom Unterricht, die im Voraus planbar sind. Dispensationen können für regelmässiges Fehlen oder länger dauernde Abwesenheiten vom Unterricht bewilligt werden. Für sämtliche Dispensationen müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten spätestens vier Wochen vorher ein schriftliches Gesuch bei der zuständigen Schulleitung einreichen.
Familienferien bis höchstens zwei Wochen pro Schuljahr gelten als Dispensationsgrund, wenn aus beruflichen Gründen die Ferien des gesetzlichen Vertreters nicht mindestens vier Wochen mit den Schulferien zusammenfallen oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während der Schulferien möglich ist.
Freie Halbtage (Jokertage)
Pro Schuljahr können Eltern für ihr Kind fünf freie Halbtage (Jokertage) beziehen. Diese können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden, unabhängig von anderen Absenzen oder Dispensationen. Die freien Halbtage können im Schulkommunikationsapp Klapp, spätestens am Tag vor dem Bezug eingegeben werden. Die Eltern müssen keine Gründe angeben und die Abwesenheit wird nicht im Beurteilungsbericht eingetragen. Nicht bezogene Halbtage können nicht ins nächste Schuljahr übertragen werden.